Elektroboote mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW sind frei verwendbar. Es ist keine Anmeldung nötig, es wird auch kein Führerschein verlangt und der Betrieb ist steuerfrei.
Elektroboote mit einer Antriebsleistung von mehr als 4,4 kW (6 PS) müssen bei der Landesregierung angemeldet werden.
Ein Motorbootsführerschein ist nötig und es fällt eine jährliche Steuer an.
Seit 2011 werden von der Landesregierung aber keine Zulassungen mehr erteilt. Es können nur noch die bereits vorhandenen Zulassungen verwendet werden. Somit verhält es sich jetzt wie beim Motorboot mit Verbrennungsmotor, die Zulassung wurde zum seltenen und wertvollen Recht.
Diese Information ist nach eigenem Wissenstand als unverbindliche Information für Kunden und Interessenten verfasst und wird nach eigenen Möglichkeiten aktualisiert.